Das Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht (ISS) gehört zu den ältesten und traditionsreichsten Instituten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Bereits kurz nach seiner Berufung im Jahr 1920 begann der Strafrechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph Arthur Baumgarten die Planungen für ein Institut, das sich mit innovativen Methoden einem breiten – Kriminalbiologie und -soziologie – umfassendem Forschungsprogramm widmen sollte. Gegründet wurde das Kriminalwissenschaftliche Institut (KWI) im Jahr 1923 schließlich von Gotthold Bohne. Neben den klassischen Gebieten der Strafrechtspflege förderte er die Verbindung von Strafrecht und Psychoanalyse und forschte auf den Gebieten Kriminalistik, Kriminalbiologie und Strafrechtsgeschichte. Mit Recht heißt es in einem Nachruf, er habe Forschung und Lehre der gesamten Strafrechtswissenschaft gedient und gelebt. Bohne war zwei Mal Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät in den Jahren 1926-27 und 1934-35. Seine bereits in den 1920er Jahren begonnene, vom Marburger Programm Franz von Liszts inspirierte Forschung zur Kriminalbiologie und Eugenik setzte er nach 1933 unter veränderten politischen Verhältnissen fort. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte er mit Hans Carl Nipperdey und Ottmar Bühler der von der britischen Militärregierung zusammengerufenen Verfassungskommission der Universität zu Köln an. Von 1949-51 wählte man Gotthold Bohne zum Rektor der Universität zu Köln.
In der Nachkriegszeit kam der Strafrechtsdogmatiker und Kriminologe Richard Lange an das Institut. Lange hatte in den 1930er Jahren auf Druck der NS-Machthaber zunächst seine Assistentenstelle an der Friedrichs-Wilhelm Universität Berlin (heute: Humboldt Universität) aufgeben müssen. Von 1938 bis Kriegsende bearbeitete er das „Heimtücke“- und das „Blutschutz“-Gesetz in dem von seinem Lehrer Eduard Kohlrausch herausgegebenen Kommentar, wobei er sich weitgehend auf die Nachzeichnung der Rechtsprechung beschränkte und an einzelnen Stellen eine einschränkende Auslegung vornahm. In einer kritischen Würdigung seines Lebens und Werkes heißt es resümierend, Lange biete das Bild eines Mannes, „der in unheilvollen Zeiten manchen Belastungen und Prüfungen ausgesetzt war.“ In seinen Kölner Jahren, d.h. ab 1951, beschäftigten Lange vor allem das Wirtschafts-, Arzt- und Staatsschutzstrafrecht sowie die Kriminologie. Er führte den Kommentar seines Lehrers nicht nur weiter, sondern baute diesen aus. Zudem war er Mitglied der Großen Strafrechtskommission, welche die Große Strafrechtsreform der späten 1960er und frühen 1970er Jahre vorbereitete. Richard Lange hat das Renommee der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in der Nachkriegszeit neu begründet und gestützt.
1961 nahm Dietrich Oehler einen Ruf an die Universität zu Köln an. Als Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts baute er die Abteilung für Ausländisches und Internationales Strafrecht auf, die er ein Vierteljahrhundert lang leitete. Als Gutachter für den Deutschen Bundestag und durch die Mitarbeit in internationalen Institutionen sowie durch seine zahlreichen Abhandlungen zu verschiedensten strafrechtlichen Themen, insbesondere zur Strafrechtsdogmatik und zum internationalen Strafrecht, nahm er großen Einfluss auf Rechtspolitik, -gestaltung und -anwendung. Mit seinem Lehrbuch zum Internationalen Strafrecht hat Oehler Maßstäbe gesetzt.
Auch der Strafrechtstheoretiker Ulrich Klug prägte das Institut in den 1960er und 1970er Jahren. Man hat Klug zu jenen Nachkriegsintellektuellen gezählt, deren Bemühungen in einem Liberalisierungsprozess mündeten, der einen „geradezu atemverschlagenden Wandel von Staat, Gesellschaft, Politik und Kultur in Westdeutschland bewirkte.“ Als Mitglied des berühmten Kreises der „Alternativ-Professoren“ begleitete er die Große Strafrechtsreform zunächst in der Wissenschaft, später wirkte er als Justizstaatssekretär des Landes Nordrhein-Westfalen sowie als Justizsenator der Hansestadt Hamburg, bevor er wieder an die Universität zu Köln zurückkehrte. Überregionale Bekanntheit erlangte auch Günter Kohlmann, nicht nur als Pionier des Steuerstrafrechts, sondern auch als Prozessvertreter in den großen Wirtschaftsstrafverfahren der 1970er, 1980er und frühen 1990er Jahre.
Von 1974 und über seine Emeritierung hinaus verband man das Institut vor allem mit dem großen Strafrechtsdogmatiker Hans Joachim Hirsch, der in zahlreichen grundlegenden Abhandlungen das Strafrecht in seiner ganzen Breite bearbeitet hat. Sein herausragendes Bemühen um den grenzüberschreitenden strafrechtswissenschaftlichen Dialog bereicherte das Institut um die Kultur des internationalen Austausches, eine Kultur, die auch in der Gegenwart intensiv gepflegt wird. Bis zu seinem Tod im Jahr 2011 sind Hans Joachim Hirsch national und international höchste Ehrungen zuteil geworden.
Hans Joachim Hirsch war Schüler eines der international bedeutendsten Strafrechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts: Hans Welzel, der sich als Schüler Gotthold Bohnes in Köln habilitierte. Welzel gilt als einer der national und international einflussreichsten Rechtwissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Er prägte die Verbrechenslehre in Deutschland sowie in zahlreichen Ländern Südeuropas, Lateinamerikas und Ostasiens, er beeinflusste die Rechtsprechung des BGH in zentralen Fragen und gestaltete als einflussreiches Mitglied der Großen Strafrechtskommission auch das heutige StGB. Ebenfalls in Köln habilitierte sich Karl Peters, der als Experte für Strafverfahrensrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht internationale Bekanntheit erlangte. Schüler Richard Langes war Dieter Meurer, der bis zu seinem Tod im Jahr 2000 in Marburg Strafrecht und Rechtsphilosophie lehrte und zu den Pionieren der Rechtsinformatik gehört.